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In Deutschland gilt: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen meist verboten (Naturschutz). Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug, z. B. bei Sturm- oder Krankheitsgefahr.
Ja, häufig schon. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Baumart, Stammumfang und Standort ab.
Die Kosten für eine Baumfällung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Größe und der Zustand des Baumes, der Stammumfang, die Zugänglichkeit des Standorts, mögliche Gefahrenquellen sowie der Aufwand für Abtransport und Entsorgung. Nach einer Besichtigung vor Ort kann der Aufwand realistisch eingeschätzt werden.
Der ideale Zeitraum ist Herbst bis Spätwinter, da der Baum dann in der Ruhephase ist. Leichte Pflege- oder Formschnitte sind auch im Sommer möglich.
Ja, besonders bei großen oder beschädigten Bäumen. Deshalb sollte eine Fällung nur von Fachbetrieben mit entsprechender Ausrüstung durchgeführt werden.
Dazu zählen Kronenpflege, Totholzentfernung, Auslichtung, Rückschnitt sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Gesunderhaltung des Baumes.
Ja, besonders bei großen oder beschädigten Bäumen. Deshalb sollte eine Fällung nur von Fachbetrieben mit entsprechender Ausrüstung durchgeführt werden.
Das Holz kann abtransportiert, gehäckselt, entsorgt oder als Brennholz aufbereitet werden, je nach Wunsch des Kunden.
Oft ja. Viele Gemeinden verlangen nach einer Fällgenehmigung eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung.
Dazu zählen Kronenpflege, Totholzentfernung, Auslichtung, Rückschnitt sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Gesunderhaltung des Baumes.
Dabei handelt es sich um Bäume an schwer zugänglichen Stellen, z. B. nahe Häusern oder Leitungen. Hier kommen Seilklettertechnik oder Stück-für-Stück-Fällung zum Einsatz.
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© Nazmi Zeka für STROHGÄU GaLaBau 2026